Kleingarten richtig versichern: Das sollten Versicherungsmakler wissen
Kleingärten haben schon längst ihr spießiges Image abgelegt: Sie sind lauschige Rückzugsorte, an denen sich Städter nach Feierabend und am Wochenende nach Lust und Laune Obst und Gemüse anbauen, Blumen pflanzen, grillen, feiern und sich vom stressigen Alltag erholen.
Doch in den Kleingarten fließt heute nicht nur viel Herzblut, sondern häufig auch viel Geld: Gartenlaube, Gewächshaus, hochwertige Outdoor-Möbel, Grills und teure Gartengeräte summieren sich schnell zu einem beträchtlichen Gesamtwert. Was passiert, wenn ein Feuer die Gartenlaube beschädigt, eingebrochen wird oder ein Sturm das Dach abdeckt?
In diesem Beitrag erfährst Du, was bei einem Kleingarten versichert werden kann, welche Risiken Du im Beratungsgespräch prüfen solltest und worauf es bei der Versicherungssumme ankommt. So machst Du als Versicherungsmakler aus einem vermeintlichen Nischen-Thema einen echten Cross-Selling-Erfolg.
Kleingartenanlage vs. Einzelpolice: Wo Du als Versicherungsmakler aktiv werden kannst
Dass das Thema Kleingarten gar nicht so „nischig“ ist, zeigen die Zahlen des Bundesverbandes der Kleingartenvereine Deutschlands e.V. (BKD): Knapp 900.000 Parzellen gibt es hierzulande – mit Berlin als absoluter Lauben-Hauptstadt (rund 66.000 Gärten). Da die Schrebergärten meist Teil einer Kleingartenanlage (Verein) sind, pachten die Vereinsmitglieder ihr Grundstück.
Was ist ein Kleingarten?
Ein Kleingarten (oder auch Schrebergarten) ist ein eingezäuntes Stück Land innerhalb einer Gemeinschaftsanlage, das der privaten Gartenarbeit und Erholung dient. Es darf laut Bundeskleingartengesetz (BKleingG) im Regelfall nicht größer als 400 Quadratmeter sein. Wichtig für die Abgrenzung: Ein Kleingarten hat rechtlich nichts mit dem klassischen Garten zu tun, der direkt zum Grundstück eines Wohnhauses oder zu einer Wohnung im Erdgeschoss gehört.
Hier ergibt sich direkt das erste Problem für Deine Kunden: Weil der Kleingarten räumlich komplett getrennt vom eigenen Haus oder der eigenen Wohnung liegt, kann er nicht einfach über die normale Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgesichert werden. Für die Pächter ist eine spezielle Kleingartenversicherung deshalb unverzichtbar.
Hinzu kommt ein zweiter wichtiger Punkt: Viele Kleingartenvereine bieten ihren Mitgliedern zwar pauschale Sammel- oder Gruppentarife an. Diese decken jedoch häufig nur einen Grundschutz ab und passen nicht zur tatsächlichen (oft hochwertigen) Ausstattung des Gartens. Bei anderen Vereinen müssen sich die Pächter komplett selbst um einen passenden Schutz kümmern.
Als Versicherungsmakler kannst Du genau an diesen beiden Schnittstellen aktiv werden: Du klärst die generelle Versicherungslücke auf und bietest Deinen Kunden eine maßgeschneiderte Kleingartenversicherung, die perfekt zu ihrer individuellen Ausstattung passt.
Kunden-Irrtum: „Ich habe doch eine Hausratversicherung.“
Viele Kunden gehen fälschlicherweise davon aus, dass ihr Kleingarten automatisch über die bestehende Absicherung des Hauptwohnsitzes versichert ist. Das kann ein teurer Irrtum werden. Als Versicherungsmakler solltest Du im Gespräch mit Deinen Kunden auf die folgenden Punkte hinweisen:
Die Zeitfalle der Außenversicherung
Die Außenversicherung der Hausratversicherung schützt Hausrat grundsätzlich auch außerhalb der Wohnung – allerdings typischerweise nur für einen vorübergehenden Aufenthalt. Gegenstände, die dauerhaft in der Gartenlaube oder im Geräteschuppen lagern, sind deshalb nicht mitversichert.
Kein Schutz für Gebäude
Die Gartenlaube selbst ist kein Hausrat. Sie gehört zum Gebäudebereich und benötigt deshalb eine eigene Kleingarten- bzw. Laubenversicherung, wenn sie gegen Gefahren wie Feuer, Einbruch oder Sturm abgesichert werden soll.
Die Sicherheitshürde
Bei Einbruch verlangen klassische Hausratversicherungen strenge Sicherheitsvorkehrungen (z. B. massive Wohnungstüren und zertifizierte Schlösser). Eine einfache Holztür mit Vorhängeschloss im Schrebergarten erfüllt diese Bedingungen schlichtweg nicht.
Dein Makler-Vorteil: Manche Premium-Tarife schließen den Kleingarten in den Hauptvertrag ein. Prüfe hier genau, ob dieser Schutz ausreicht oder eine eigenständige Kleingartenversicherung die bessere und günstigere Option ist.
Was ist bei einem Kleingarten überhaupt versicherbar?
Da bei einem klassischen Kleingarten nach dem Bundeskleingartengesetz ein Pachtverhältnis besteht, versichert man nicht das Grundstück selbst, sondern die Gebäude und das Inventar.
- Gebäude und Anbauten: Gartenlaube, Geräteschuppen, Gewächshäuser, Zäune, Gartentore
- Technik und Energie: Solaranlagen, fest verankerte Pumpen, Wasseruhren
- Inhalt und Inventar: Gartengeräte (vom Rasenmäher bis zum Häcksler), Werkzeuge, Gartenmöbel und elektrische Geräte
- Kosten-Schutz: Aufräum- und Abrissarbeiten, etwa nach einem Brand
Makler-Tipp zur Gartenlaube
Die Größe einer Gartenlaube ist laut BKleingG auf 24 Quadratmeter (inklusive überdachtem Freisitz) begrenzt. Sie darf nicht dauerhaft bewohnt werden und auch nicht aufgrund ihrer Ausstattung und Einrichtung zum dauernden Wohnen geeignet sein. Ihre Absicherung ist deshalb nicht mit einer klassischen Wohngebäudeversicherung vergleichbar.
Welche Schäden deckt eine Kleingartenversicherung ab?
Eine leistungsstarke Kleingartenversicherung kombiniert die wichtigsten Bausteine aus einer Gebäude-, Hausrat-, und Glasversicherung. Je nach Tarif sichert sie Deinen Kunden gegen folgende Gefahren ab:- Feuer und Blitzschlag
- Sturm und Hagel
- Einbruchdiebstahl und Vandalismus
- Leitungswasserschäden und Glasbruch
Experten-Tipp: Das Risiko „Natur“ richtig erklärt
Bäume und Pflanzen sind in der Regel nicht gegen Hagel und Sturm versichert. Zerschlägt ein Unwetter die Ernte oder die mühsam gezüchteten Sträucher, ist das das persönliche Risiko des Kleingärtners. Gute Kombi-Policen bieten jedoch wertvolle Leistungserweiterungen: Sie versichern Pflanzen zumindest gegen Feuer und übernehmen bei Sturmschäden die oft immensen Kosten für das Zersägen und Abtransportieren umgestürzter Bäume. Optional erweiterbare Kombi-Policen mit nützlichen Einschlüssen gibt es u. a. auch für Gartenmöbel im Freien gegen einfachen Diebstahl oder eine Glasversicherung für Gewächshäuser und eine Verglasung der Laube.
Welche Versicherungssumme ist für einen Kleingarten sinnvoll?
Die Versicherungssumme sollte sich immer am Neuwert (Wiederbeschaffungswert) der Gartenlaube und des Inventars orientieren. Als Mindestversicherungssumme gelten im Markt 5.000 Euro für die Laube und 2.000 bis 3.000 Euro für das Inventar.
Viele Kleingärtner verschätzen sich hier massiv und wählen eine zu niedrige Summe. Eine Unterversicherung wird im Ernstfall richtig teuer.
Unterversicherung – ein schnelles Rechenbeispiel:
Eine gemauerte Laube ist 20.000 Euro wert. Im Vertrag sind aber nur 10.000 Euro versichert, wodurch die Deckung nur 50 Prozent beträgt.
Ein schwerer Sturm deckt das halbe Dach ab: Der Schaden ist 5.000 Euro hoch.
Obwohl dieser Schaden deutlich unter der Maximalsumme von 10.000 Euro liegt, wendet die Versicherung die Unterversicherungsklausel an und kürzt die Auszahlung um die Hälfte. Der Kunde bekommt nur 2.500 Euro erstattet und bleibt auf dem Rest sitzen.
Dein Job als Makler: Arbeite nicht mit Pauschalsummen. Ermittle gemeinsam mit Deinem Kunden den echten Neuwert, indem Du gezielt nach hochwertigen Extras wie Solaranlagen, modernen Fenstern, Einbauküchen und teuren Akku-Gartengeräten fragst.
Kleingarten-Haftpflicht: unterschätzte Risiken
Ein morscher Ast bricht ab und beschädigt den Zaun des Nachbarn, oder ein Gast stolpert über den schlecht verlegten Gehweg auf der Parzelle: Neben Sachschäden sind Haftpflichtrisiken im Kleingarten ebenfalls realistisch.
Ob und in welchem Umfang die private Haftpflichtversicherung hier einspringt, hängt stark vom Kleingedruckten ab. Gehe niemals davon aus, dass der Garten automatisch mitversichert ist, sondern mache den gezielten Policen-Check, um Deine Kunden vor hohen Forderungen zu schützen.
Darauf solltest Du als Makler bei der Kleingartenversicherung achten
Eine gute Absicherung zeichnet sich nicht allein durch einen günstigen Jahresbeitrag aus. Diese acht Fragen solltest Du im Kundengespräch auf dem Schirm haben.- Pacht oder im Eigentum?
Bei klassischen Kleingärten besteht häufig ein Pachtverhältnis. Das Bundeskleingartengesetz regelt die Pachtverträge. - Welche Baulichkeiten sind vorhanden?
Gibt es neben der Gartenlaube noch Schuppen, Gebäude oder massive Gewächshäuser? - Wie hoch ist der reale Neuwert?
Ermittle gemeinsam mit Deinem Kunden realistisch, wie hoch die Kosten für Wiederaufbau oder einen Ersatz wären. - Was lagert in der Laube?
Werkzeuge, Rasenmäher, Elektrogeräte und Möbel summieren sich schnell. - Was steht dauerhaft im Freien?
Gartenmöbel, Solaranlagen oder teure Grills sind oft teuer und brauchen eine Sonderregelung. - Welche Gefahren sind exakt versichert?
Sind z. B. Sturm, Hagel und Leitungswasser voll eingeschlossen? - Wie sieht der Haftpflichtstatus aus?
Prüfe die bestehende Privathaftpflicht, weitere Versicherungen oder Vereinslösungen. - Gibt es Vorgaben des Kleingartenvereins?
Auch wenn es keine allgemeine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Kleingartenversicherung gibt: Viele Vereine bieten Sammelversicherungen an oder verlangen von ihren Mitgliedern den Nachweis einer Versicherung.
Was kostet eine Kleingartenversicherung?
Die Beiträge sind im Vergleich zu Wohngebäudepolicen sehr günstig. Über einen Gruppentarif des Vereins kostet der Schutz oft nur 35 bis 45 Euro im Jahr. Wer sich als „Hobbygärtner“ außerhalb eines Sammeltarifs umschaut, zahlt für Basispolicen jährlich etwa 35 bis 50 Euro, während umfangreicher Premium-Schutz zwischen 80 und 120 Euro liegt.
Fazit: Kleingartenversicherung als perfekter Beratungsanlass
Der Kleingarten zeigt eindrucksvoll: Versicherungsbedarf entsteht oft dort, wo Kunden ihn nicht vermuten. Wer eine Parzelle besitzt, hat meist schon Hausrat- und Haftpflichtverträge bei Dir. Ein kurzer, proaktiver Check deckt gefährliche Versorgungslücken auf und liefert Dir den perfekten Aufhänger, um alle Versicherungen des Kunden auf den Prüfstand zu stellen.
So wird aus einem vermeintlich kleinen „Garten-Gespräch“ eine fundierte All-in-One-Beratung – und für Deinen Kunden ein Schutz, der im Ernstfall das grüne Paradies rettet.
Hinweis: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 28. April 2020 und wurde 2026 komplett überarbeitet und erweitert.
FAQ: Kleingartenversicherung
Eine gesetzliche Pflicht gibt es in Deutschland nicht. Allerdings verpflichten viele Kleingartenvereine ihre Mitglieder per Satzung zum Nachweis einer Versicherung (vor allem gegen Feuer). Ohne Schutz haftet der Pächter bei Schäden komplett mit seinem Privatvermögen.
Grob gesagt schützt die Police zwei Bereiche, wenn Schäden durch Feuer, Einbruch, Vandalismus oder Leitungswasser entstehen:
1. Die Substanz: Die Gartenlaube selbst (bis 24 qm), Geräteschuppen, Zäune und feste Gewächshäuser.
2. Der Inhalt: Gartengeräte, Werkzeuge, Möbel, Elektronik und Solaranlagen.
Wichtig für Makler: Elementarschäden (Sturm/Hagel) oder einfacher Diebstahl im Freien müssen je nach Tarif oft extra eingeschlossen werden.
Nein. Die Hausrat-Außenversicherung gilt üblicherweise nur für bewegliche Sachen und auch nur bei einem vorübergehenden Aufenthalt außerhalb der Wohnung. Eine Laube steht dauerhaft im Kleingarten und gilt als Gebäude.
Das hängt vom jeweiligen Tarif ab. Für Gegenstände, die sich außerhalb der verschlossenen Laube befinden, gelten in Standardtarifen oft strenge Entschädigungsgrenzen oder Ausschlüsse bei einfachem Diebstahl.
Ja, allerdings meist gekoppelt an einen Einbruchdiebstahl. Graffiti oder mutwillige Zerstörungen an der Außenfassade ohne Einbruchversuch müssen im Tarif explizit eingeschlossen sein.
Du hast Fragen zu den Details einer Kleingartenversicherung? Buche Dir ein unverbindliches Beratungsgespräch von unseren Experten für Sachversicherungen.
