Erlaubniserteilung für Versicherungsmakler – das müssen Sie wissen
Versicherungsmakler oder -vermittler werden – warum nicht? Doch welche Qualifizierungen, Ausbildungen oder Prüfungen müssen Sie dafür ablegen?
Das wichtigste ist: Um Versicherungsmakler oder -vermittler zu werden, benötigen Sie eine Erlaubniserteilung nach geltenden EU-Richtlinien! Doch was ist die Erlaubniserteilung für Versicherungsmakler und was muss dafür erbracht werden?
In unserem Blogartikel erklären wir Ihnen, was Sie alles beachten müssen, um eine Erlaubniserteilung als Versicherungsmakler zu bekommen.
Wer genau braucht eine Erlaubniserteilung für Versicherungsmakler?
Seit Mai 2007 gelten Versicherungsvermittlung und –beratung als erlaubnispflichtige Gewerbe. Wer eine Erlaubniserteilung für Versicherungsmakler benötigt, hängt somit von der ungebundenen oder gebundenen Vermittlertätigkeit ab.
Sogenannte gebundene Versicherungsvermittler, die nicht unabhängig, sondern unter schützender Hand Ihres Versicherungsunternehmens arbeiten, benötigen keine Erlaubniserteilung, wenn das Versicherungsunternehmen folgendes absichert: Uneingeschränkte Haftungsübernahme sowie ausreichende Qualifizierung ihrer Vermittler.
Ungebundene Versicherungsmakler und -vermittler dagegen, die gewerbsmäßig und Versicherungsunternehmen-unabhängig über zueinander in Konkurrenz stehende Versicherungsprodukte beraten, benötigen eine gewerberechtliche Erlaubniserteilung.
Warum braucht es eine Erlaubniserteilung für Versicherungsmakler?
Die Erlaubniserteilung folgt der EU-Richtlinie für Versicherungsvermittler und soll eine hohe fachliche Eignung sowie einen erhöhten Verbraucher- und auch Vermittlerschutz sicherstellen.
Die Erlaubniserteilung wird per Antrag bei der IHK eingeholt, der sowohl von juristischen als auch natürlichen Personen gestellt werden kann. Einer Erlaubniserteilung für Versicherungsmakler liegen zudem verschiedene Voraussetzungen sowie Nachweise und Unterlagen zugrunde.
Was sind die Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung eines Versicherungsmaklers?
Um die Erlaubniserteilung zu erlangen, müssen Versicherungsmakler und -vermittler unterschiedliche Nachweise vorlegen. Diese sind unter anderem:
- Gewerbliche Zuverlässigkeit
Als gewerblich zuverlässig gilt, wer nachweisen kann, dass er mindestens innerhalb der letzten fünf Jahre vollständig straffrei war. Hierzu sind ein polizeiliches Führungszeugnis zu beantragen sowie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
- Geordnete Vermögensverhältnisse
Hierzu gehört unter anderem, dass sich der Antragsteller in keinem Insolvenzverfahren befindet. Vorzulegen sind Auszüge aus den Schuldnerverzeichnissen der jeweils zuständigen Amts- und Vollstreckungsgerichte.
- Ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
Eine Berufshaftpflichtversicherung dient zur Absicherung bei Vermögensschäden Dritter, die durch Vermittlungs- oder Beratungstätigkeit entstanden sind. Die Haftpflichtversicherung unterliegt bestimmten Voraussetzungen, wie dem Geltungsgebiet und einer Mindestversicherungssumme. Zulässige Nachweise sind die Originalbescheinigung des Versicherungsunternehmens oder die Einzelnachweise aller zugehörigen Vermittler bei einer Gruppenversicherung.
- Fach- und Sachkundenachweis
Der Antragsteller muss einen Sachkundenachweis erbringen, der unter anderem durch eine IHK-Prüfung erlangt werden kann. Bei Maklern, die nachweisen können, dass sie durchgehend seit August 2000 tätig sind, greift die „Alte-Hasen-Regelung“. Sie sind von einer Prüfung ausgenommen. Darüber hinaus gilt als Nachweis, wenn der Antragsteller vor Januar 2009 einen erfolgreichen Abschluss als Versicherungsfachmann oder -frau erworben hat.
Zudem besteht eine Registrierungspflicht in das Versicherungsvermittlerregister der IHK für alle Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter und Mehrfachagenten – und das ohne Verzögerung unmittelbar nach Aufnahme ihrer Tätigkeit!
Der Antrag hierzu wird in der Regel mit dem Antrag auf Erlaubniserteilung gestellt.
Wie hoch sind Kosten und Dauer des Antrags zur Erlaubniserteilung?
Für den Antragsteller fallen 250 Euro bis 320 Euro Gebühren an (Stand März 2019), zusätzlich kostet die Registrierung 60 Euro. Kosten für Unterlagen wie das Führungszeugnis sind hierbei allerdings noch nicht enthalten. Die Dauer des gesamten Verfahrens beläuft sich auf vier bis sechs Wochen.
Fazit
Die Erlaubniserteilung dient als staatlich-rechtliche Zulassung eines Versicherungsmaklers oder -vermittlers. Um die Erlaubnis zu erhalten, müssen diverse Nachweise erbracht werden, die den Verbraucher- sowie Vermittlerschutz bei möglichen Vermögensschäden gewährleisten und zugleich die entsprechende fachliche Eignung des Versicherungsmaklers oder -vermittlers ausweisen.
Die Erlaubniserteilung sowie die zugehörige Registrierungspflicht für Versicherungsmakler und -vermittler ist somit eine zwingende Voraussetzung, um in der Versicherungsbranche gewerblich tätig sein zu dürfen.